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Behörden & Organisation

Ummelden nach dem Umzug – so geht's

Nach dem Einzug wartet der Gang zum Amt. Wir zeigen Ihnen, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie sonst noch ummelden sollten.

Wer in Deutschland umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz) – aber halb so wild, wenn Sie vorbereitet sind. Hier der Überblick.

Welche Frist gilt?

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) Ihrer neuen Stadt anmelden. In vielen Kommunen ist dafür ein Online-Termin nötig – buchen Sie diesen am besten direkt nach dem Umzug über das Serviceportal Ihrer Stadt, z. B. bielefeld.de, hannover.de, osnabrueck.de oder paderborn.de.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen.
  • Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG) – das vom Vermieter ausgefüllte Formular, das Ihren Einzug bestätigt.
  • Bei Familien: ggf. Geburtsurkunden oder das Familienstammbuch.

Was Sie außerdem ummelden sollten

  • Kfz-Zulassung (bei Wechsel des Zulassungsbezirks).
  • Bank, Versicherungen und Arbeitgeber über die neue Adresse informieren.
  • Strom-, Gas- und Internetvertrag anmelden oder ummelden.
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten.
  • Rundfunkbeitrag auf die neue Adresse ummelden.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit zum Ummelden?

In Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das regelt § 17 Bundesmeldegesetz.

Was kostet die Ummeldung?

Die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist in der Regel kostenlos.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Bestätigung des Vermieters, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind (§ 19 BMG). Sie ist für die Anmeldung beim Amt verpflichtend – fordern Sie sie rechtzeitig an.

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