Wer in Deutschland umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz) – aber halb so wild, wenn Sie vorbereitet sind. Hier der Überblick.
Welche Frist gilt?
Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) Ihrer neuen Stadt anmelden. In vielen Kommunen ist dafür ein Online-Termin nötig – buchen Sie diesen am besten direkt nach dem Umzug über das Serviceportal Ihrer Stadt, z. B. bielefeld.de, hannover.de, osnabrueck.de oder paderborn.de.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen.
- Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG) – das vom Vermieter ausgefüllte Formular, das Ihren Einzug bestätigt.
- Bei Familien: ggf. Geburtsurkunden oder das Familienstammbuch.
Was Sie außerdem ummelden sollten
- Kfz-Zulassung (bei Wechsel des Zulassungsbezirks).
- Bank, Versicherungen und Arbeitgeber über die neue Adresse informieren.
- Strom-, Gas- und Internetvertrag anmelden oder ummelden.
- Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten.
- Rundfunkbeitrag auf die neue Adresse ummelden.
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