Viele wissen es nicht: Umzugskosten sind in Deutschland steuerlich begünstigt. Welcher Weg für Sie gilt, hängt vom Anlass des Umzugs ab. Bei einem privaten Umzug greift die haushaltsnahe Dienstleistung, bei einem beruflich veranlassten Umzug der volle Werbungskostenabzug. Hier kommen die wichtigsten Regeln – verständlich erklärt.
Privater Umzug: 20 % als haushaltsnahe Dienstleistung
Ziehen Sie aus privaten Gründen um, gilt der Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr.
- Abziehbar ist nur der Lohn-, Arbeits- und Fahrtkostenanteil, nicht das Verpackungsmaterial.
- Die Leistung muss per Rechnung erbracht und per Überweisung bezahlt sein – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Beruflicher Umzug: voll als Werbungskosten
War der Umzug beruflich veranlasst, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (§ 9 EStG) absetzbar. Beruflich veranlasst ist ein Umzug zum Beispiel, wenn Sie:
- wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder einer Versetzung umziehen,
- sich Ihr täglicher Arbeitsweg deutlich verkürzt (Faustregel der Finanzämter: rund eine Stunde Zeitersparnis pro Tag),
- aus einer Dienstwohnung aus- oder in eine einziehen müssen.
Zusätzlich zu den belegbaren Kosten (z. B. unserer Umzugsrechnung) können Sie eine Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen ohne Einzelnachweis ansetzen. Diese Pauschale wird regelmäßig angepasst – die jeweils gültigen Beträge richten sich nach dem Bundesumzugskostengesetz (§ 10 BUKG).
Welcher Weg gilt für mich?
| Privater Umzug | Beruflicher Umzug | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 35a EStG | § 9 EStG (Werbungskosten) |
| Höhe | 20 % der Arbeits-/Fahrtkosten | volle Kosten |
| Obergrenze | 4.000 € pro Jahr | keine feste Grenze |
| Zusätzliche Pauschale | nein | ja (Umzugskostenpauschale) |
Pro Umzug gilt nur ein Weg – entweder privat oder beruflich. Bei beruflichem Anlass ist der volle Werbungskostenabzug fast immer der bessere.
So machen wir es Ihnen leicht
Unsere Festpreis-Rechnung weist den absetzbaren Arbeits- und Fahrtkostenanteil sauber getrennt aus – so haben Sie für das Finanzamt alle Angaben in der Hand. Zahlen Sie per Überweisung und heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Hinweis: Das sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifel hilft Ihr Finanzamt oder Steuerberater weiter.
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