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Auszug & Übergabe

Wohnungsübergabe beim Auszug

Am Ende eines Mietverhältnisses steht die Wohnungsübergabe. Mit gutem Protokoll und klaren Pflichten gibt es keinen Streit um die Kaution – hier die wichtigsten Punkte.

Die Wohnungsübergabe entscheidet oft darüber, ob die Kaution vollständig zurückkommt. Viele Mieter sind unsicher: Muss ich streichen? Was heißt besenrein? Hier erfahren Sie, worauf es bei der Übergabe ankommt – ohne Juristendeutsch.

Das Übergabeprotokoll – Ihr wichtigster Schutz

Erstellen Sie bei der Übergabe immer ein schriftliches Übergabeprotokoll, das beide Seiten unterschreiben. Darin festgehalten werden: Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Anzahl der übergebenen Schlüssel und der Zustand der Räume. Machen Sie zusätzlich Fotos. So lässt sich später nicht behaupten, ein Schaden sei von Ihnen – das ist Ihr bester Schutz für die Kaution.

Was bedeutet besenrein?

„Besenrein" bedeutet: grob gereinigt, gefegt, ohne Müll und ohne Ihre Möbel – aber keine Grundreinigung. Bohrlöcher dürfen Sie in der Regel verschließen müssen. Eine professionelle Endreinigung ist nur Pflicht, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Auf Wunsch übernehmen wir die Endreinigung, damit die Wohnung tadellos übergeben wird.

Schönheitsreparaturen: Müssen Sie streichen?

Das ist der häufigste Streitpunkt – und die Antwort lautet oft: Es kommt auf den Mietvertrag an. Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen) müssen Sie nur übernehmen, wenn sie wirksam auf Sie übertragen wurden. Viele alte Klauseln mit starren Fristen („alle 3 Jahre streichen") oder die Pflicht, eine unrenoviert übernommene Wohnung renoviert zu übergeben, sind nach der Rechtsprechung unwirksam – dann müssen Sie gar nicht streichen. Grundlage ist das Mietrecht im BGB (§ 535 ff.).

Hinweis: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren konkreten Mietvertrag – im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.

Checkliste für die Übergabe

  • Wohnung leergeräumt und besenrein (auf Wunsch Endreinigung durch uns)
  • Vereinbarte Schönheitsreparaturen erledigt – aber nur, wenn wirksam geschuldet
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselzahl und Zustand, von beiden unterschrieben
  • Fotos von allen Räumen als Nachweis
  • Neue Adresse für die Kautionsrückzahlung hinterlassen

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Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?

Nur, wenn die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam auf Sie übertragen wurden. Viele Klauseln mit starren Fristen oder bei unrenoviert übernommener Wohnung sind unwirksam – dann müssen Sie nicht streichen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, im Zweifel beim Mieterverein.

Was bedeutet besenrein?

Grob gereinigt und gefegt, ohne Müll und ohne Ihre Möbel – aber keine Grundreinigung. Eine professionelle Endreinigung ist nur bei wirksamer Vereinbarung Pflicht.

Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig?

Es hält Zählerstände, Schlüsselzahl und den Zustand der Wohnung fest. So kann später kein Schaden zu Unrecht Ihnen angelastet werden – Ihr bester Schutz für die volle Kaution.

Übernehmen Sie auch die Endreinigung?

Ja, auf Wunsch reinigen wir die alte Wohnung, damit sie tadellos übergeben werden kann – bei Bedarf zusammen mit Entrümpelung und Umzug aus einer Hand.

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