Im Internet kursieren Quadratmeterpreise für Entrümpelungen. Wir nennen bewusst keine, denn zwei Wohnungen gleicher Größe können völlig unterschiedlich viel Arbeit machen: Die eine ist nahezu leer, die andere bis unter die Decke gefüllt, im vierten Stock ohne Aufzug. Seriös ist deshalb nur ein Festpreis nach Besichtigung. Damit Sie ein Angebot einordnen können, zeigen wir Ihnen, was in diesen Preis einfließt.
Die Kostenfaktoren im Überblick
Fünf Faktoren bestimmen, was eine Entrümpelung kostet. Bei der Besichtigung schauen wir auf genau diese Punkte:
- Volumen: Der wichtigste Faktor. Entscheidend ist nicht die Wohnfläche, sondern wie viele Kubikmeter Möbel, Kartons und Kleinkram abtransportiert werden müssen. Keller, Dachboden, Garage und Gartenhaus zählen mit.
- Etage und Trageweg: Jede Treppe ohne Aufzug und jeder lange Weg zum Fahrzeug verlängert die Arbeitszeit. Kann der Container oder Lkw direkt vor der Tür stehen, sinkt der Aufwand. Wo nötig, organisieren wir eine Halteverbotszone.
- Sperrmüll und Wertstoffe: Holz, Metall, Elektrogeräte, Papier und Restmüll werden getrennt und über zugelassene Entsorger abgegeben. Die Entsorgungsgebühren hängen von Menge und Art ab.
- Sondermüll: Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl, Asbest oder Nachtspeicheröfen müssen gesondert und nach Vorschrift entsorgt werden. Das kostet zusätzlich, deshalb sollten Sie solche Posten bei der Besichtigung zeigen.
- Wertanrechnung: Gut erhaltene Möbel, Antiquitäten oder verwertbare Gegenstände können mit dem Preis verrechnet werden. Wie viel das ausmacht, lässt sich erst vor Ort beurteilen, und es ist fair, wenn der Anbieter die Anrechnung schriftlich im Angebot ausweist.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie bei uns einen verbindlichen Festpreis nach Besichtigung. Was im Angebot steht, gilt, auch wenn im Keller noch eine Kiste mehr auftaucht.
Entrümpelung oder Haushaltsauflösung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden oft gleich verwendet, meinen aber Unterschiedliches:
| Entrümpelung | Haushaltsauflösung | |
|---|---|---|
| Umfang | Einzelne Räume oder Bereiche, z. B. Keller, Dachboden, Garage | Der komplette Haushalt einer Wohnung oder eines Hauses |
| Typischer Anlass | Platz schaffen, Vorbereitung auf einen Umzug | Umzug ins Pflegeheim, Erbfall, Auswanderung |
| Wertanrechnung | Selten relevant | Häufig, weil Möbel und Hausrat verwertbar sind |
| Ergebnis | Geräumte Bereiche | Leere, besenreine Wohnung zur Übergabe |
Bei einer Haushaltsauflösung kommen oft weitere Aufgaben hinzu: Einbauten zurückbauen, Lampen abnehmen, Bohrlöcher schließen oder die Wohnung reinigen. Auf Wunsch übernehmen wir die Endreinigung gleich mit, damit Sie die Wohnung ohne weitere Termine übergeben können.
Ein Wort zum Erbfall, weil er bei Haushaltsauflösungen häufig der Anlass ist: Klären Sie vor der Räumung, wer über den Nachlass entscheiden darf, zum Beispiel per Erbschein oder Vollmacht. Stimmen Sie sich in einer Erbengemeinschaft ab, welche Stücke jemand behalten möchte, und kennzeichnen Sie diese deutlich. So wird nichts verkauft oder entsorgt, das später fehlt, und niemand muss sich im Nachhinein Vorwürfe machen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Ablauf in 4 Schritten
- Anfrage und Besichtigung: Sie melden sich telefonisch oder über das Formular. Wir besichtigen vor Ort oder anhand Ihrer Fotos und Videos und schauen dabei auf Volumen, Zugang, Sondermüll und verwertbare Stücke.
- Festpreis-Angebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und einer eventuellen Wertanrechnung. Ohne Stundenzettel und ohne Nachverhandlung am Einsatztag.
- Räumung und Entsorgung: Unser Team räumt, trennt Wertstoffe und bringt alles zu zugelassenen Entsorgungs- und Verwertungsstellen. Gegenstände, die Sie behalten möchten, kennzeichnen Sie vorher, dann bleiben sie stehen.
- Besenreine Übergabe: Zum Schluss ist die Wohnung leer und gefegt.
Steht gleichzeitig ein Umzug an, etwa bei einem Seniorenumzug, stimmen wir beides auf einen Termin ab: Erst transportieren wir die Möbel, die mitkommen, danach räumen wir den Rest.
Entrümpelung steuerlich absetzen (§ 35a EStG)
Eine Entrümpelung in Ihrem Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein. Das Gesetz sieht dafür eine Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr vor. Begünstigt sind die Arbeitskosten, nicht die Entsorgungsgebühren oder Material.
Zwei Bedingungen nennt das Gesetz ausdrücklich: Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Anbieters erfolgt sein. Barzahlung reicht nicht. Unsere Rechnung weist den Arbeitsanteil getrennt aus, damit Sie ihn in der Steuererklärung eintragen können.
Bei einer Haushaltsauflösung nach einem Erbfall gelten Besonderheiten, etwa wer die Kosten trägt und ob der Haushalt noch als Ihr eigener gilt. Klären Sie das vorab mit Ihrem Steuerberater.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Was Sie selbst vorbereiten können
Mit etwas Vorbereitung sparen Sie Zeit und oft auch Geld:
- Wichtiges sichern: Dokumente, Fotos, Schmuck, Schlüssel und Erinnerungsstücke vorab heraussuchen. Nach der Räumung ist es dafür zu spät.
- Verwertbares verkaufen oder verschenken: Gut erhaltene Möbel über Kleinanzeigen, Sozialkaufhäuser oder Nachbarschaftsgruppen abgeben. Was weg ist, muss nicht entsorgt werden.
- Sondermüll benennen: Farbeimer, Chemikalien oder Gasflaschen bei der Besichtigung zeigen, damit sie im Festpreis berücksichtigt sind.
- Zugang klären: Schlüssel für Keller, Dachboden und Garage bereitlegen, Hausverwaltung und Nachbarn über den Termin informieren.
- Termin mit dem Vermieter abstimmen: Legen Sie den Übergabetermin so, dass zwischen Räumung und Übergabe ein Puffer bleibt. Unsere Vorlage für das Wohnungsübergabeprotokoll hilft bei der Übergabe.
Alles Weitere zu unserer Leistung finden Sie auf der Seite Entrümpelung und Wohnungsauflösung. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
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