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Seniorenumzug

Seniorenumzug: Ablauf, Kosten und Zuschuss der Pflegekasse

Der Umzug in eine kleinere Wohnung, ins betreute Wohnen oder ins Pflegeheim ist für ältere Menschen mehr als ein Ortswechsel. Hier lesen Sie, wie Sie ihn ruhig planen, welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlen kann und was er kostet.

Von Mehmet Demirtas, CEO · Geschäftsführer · Bielefeld Aktualisiert am 23. September 2026

Umzugshelfer verpackt behutsam ein Familienfoto neben einem Senior (KI-generierte Illustration)

Wenn wir Seniorenumzüge planen, sitzen oft zwei Generationen am Tisch: die Eltern, die nach Jahrzehnten ihre Wohnung verlassen, und die Kinder, die alles organisieren sollen, meist neben Beruf und Familie. Beide haben dieselbe Sorge: Es soll nichts verloren gehen, weder Erinnerungsstücke noch Geld. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Unterstützung es gibt, wie der Antrag bei der Pflegekasse läuft und wie ein Umzug abläuft, bei dem sich niemand überfordert fühlt.

Zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Unter Umständen ja, zumindest teilweise. Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Danach können die Pflegekassen Zuschüsse „für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Zuschuss darf nach dem Gesetz 4.180 € je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Pflegebedürftigem, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.

Wichtig: Das Gesetz nennt den Umzug nicht ausdrücklich. Es handelt sich um eine Kann-Leistung, über die Ihre Pflegekasse im Einzelfall entscheidet. Ein Umzug in eine Wohnung, in der die Pflege zu Hause leichter möglich ist, etwa ebenerdig, mit Aufzug oder barrierearmem Bad, kann als solche Maßnahme bewertet werden. Voraussetzung ist in jedem Fall ein anerkannter Pflegegrad. Ein Umzug ins Pflegeheim gehört nicht dazu, weil dort keine häusliche Pflege stattfindet.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die Entscheidung Ihrer Pflegekasse; die Pflegeberatung Ihrer Kasse oder ein Pflegestützpunkt helfen weiter.

So stellen Sie den Antrag

Der häufigste Fehler: erst umziehen, dann fragen. Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug, damit die Pflegekasse prüfen kann, ob die neue Wohnung die Pflege tatsächlich erleichtert. So gehen Sie vor:

  1. Formlos oder per Formular bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Viele Kassen haben ein eigenes Formular für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  2. Begründen, warum der Umzug die Pflege erleichtert. Beispiele: Treppen, die nicht mehr zu bewältigen sind, ein Bad, das sich nicht umbauen lässt, oder die Nähe zu pflegenden Angehörigen.
  3. Kostenvoranschlag beilegen. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie von uns ein schriftliches Festpreis-Angebot, das Sie einreichen können.
  4. Entscheidung abwarten. Nach § 40 Absatz 7 SGB XI entscheidet die Pflegekasse zügig, spätestens drei Wochen nach Antragseingang; wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, innerhalb von fünf Wochen.

Heben Sie Bescheid, Angebot und Rechnung zusammen auf. Zahlen Sie per Überweisung, denn den Anteil, den die Kasse nicht übernimmt, können Sie womöglich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Checkliste: Umzug ins Pflegeheim oder betreute Wohnen

Ins Pflegeheim passt meist nur ein Bruchteil der bisherigen Einrichtung. Diese Punkte haben sich bewährt:

  • Zimmer ausmessen lassen: Fragen Sie die Einrichtung nach Grundriss und Maßen und klären Sie, welche Möbel gestellt werden (Pflegebett, Schrank) und was Sie mitbringen dürfen.
  • Vertraute Dinge zuerst: Der Lieblingssessel, Fotos, die eigene Bettwäsche und die Nachttischlampe helfen beim Eingewöhnen mehr als jedes neue Möbelstück.
  • Aussortieren gemeinsam und ohne Zeitdruck: Planen Sie dafür mehrere Termine ein, nicht einen Nachmittag. Legen Sie Kisten für „mitnehmen“, „Familie“, „verkaufen oder spenden“ und „entsorgen“ an.
  • Dokumente sichern: Ausweis, Versichertenkarte, Pflegegrad-Bescheid, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Medikamentenplan gehören in eine eigene Mappe, die nicht in den Umzugswagen kommt.
  • Adresse ummelden: Auch beim Einzug ins Heim gilt die Meldepflicht. Details lesen Sie in unserem Beitrag Ummelden nach dem Umzug.
  • Verträge kündigen: Mietvertrag, Strom, Telefon, Zeitungsabo und Rundfunkbeitrag rechtzeitig kündigen oder ummelden.
  • Umzugstag ruhig gestalten: Viele Familien bringen die Eltern am Umzugstag zu Verwandten, während wir das Zimmer einrichten. Am Abend ist alles an seinem Platz.

Was kostet ein Seniorenumzug?

Ein Seniorenumzug kostet grundsätzlich dasselbe wie jeder andere Umzug, er braucht aber oft mehr Zeit für Gespräche, Sortieren und sorgfältiges Einpacken. Unser kompletter Wohnungsumzug mit Be- und Entladung, Transport, Versicherung und Verpackungsmaterial beginnt bei 1.300 € inklusive MwSt. Weitere Startpreise:

  • Verpackungsmaterial (Folien, Decken, auf Wunsch Kartons): ab 59 €
  • Halteverbotszone inkl. Antrag und Aufstellung: ab 179 € pro Zone
  • Küchenab- und -aufbau: ab 300 €
  • Umzugshelfer nach Stunden: 52,36 € brutto je Helfer und Stunde (44 € netto)

Besonders gefragt ist bei Seniorenumzügen unser Einpackservice: Wir packen Porzellan, Bücher und Erinnerungsstücke fachgerecht ein und am neuen Ort wieder aus. Das entlastet Angehörige, die nicht tagelang freinehmen können. Alle Leistungen rund um den Umzug älterer Menschen finden Sie auf unserer Seite Seniorenumzug.

Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung, vor Ort oder anhand Ihrer Fotos. Angehörige, die weiter weg wohnen, können die Besichtigung per Video begleiten.

Haushaltsauflösung gleich mitplanen

Nach einem Umzug ins Pflegeheim oder in eine deutlich kleinere Wohnung bleibt fast immer ein großer Teil des Haushalts zurück. Planen Sie die Auflösung von Anfang an mit, denn die alte Wohnung muss meist bis zum Ende der Kündigungsfrist leer und besenrein übergeben werden.

Der Vorteil eines Anbieters für beides: Umzug und Entrümpelung und Haushaltsauflösung laufen an einem abgestimmten Termin. Erst holen wir die Möbel, die mitkommen, danach räumen wir den Rest, trennen Wertstoffe und übergeben die Wohnung besenrein. Sie haben einen Ansprechpartner und eine Rechnung.

Was die Auflösung kostet und wie Sie Kosten senken, etwa durch Verkauf oder Spende gut erhaltener Möbel, lesen Sie in unserem Ratgeber Entrümpelung und Haushaltsauflösung: Was kostet das?

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Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Seniorenumzug?

Sie kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI gewähren, höchstens 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, und der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Es ist eine Kann-Leistung; die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Muss ich den Zuschuss vor dem Umzug beantragen?

Ja, stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Umzug und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Die Pflegekasse muss nach § 40 Absatz 7 SGB XI spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.

Zahlt die Pflegekasse auch den Umzug ins Pflegeheim?

Der Zuschuss nach § 40 Absatz 4 SGB XI zielt auf die häusliche Pflege. Ein Umzug ins Pflegeheim fällt deshalb in der Regel nicht darunter. Fragen Sie im Zweifel die Pflegeberatung Ihrer Kasse.

Was kostet ein Seniorenumzug bei Jakobs Umzüge?

Ein kompletter Wohnungsumzug beginnt bei 1.300 € inklusive MwSt. Einpackservice, Haushaltsauflösung und Halteverbotszone kommen je nach Bedarf dazu. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung.

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